FAQ / NRW

FAQ - Nordrhein-Westfalen

Wie komme ich an einen Kindergartenplatz?

Unsere Internetseite bietet Ihnen die Möglichkeit sich über unsere KITAs zu informieren. Dort finden Sie für jede KITA sowohl Ihren Ansprechperson als auch die Telefonnummer. Bitte nehmen Sie direkt mit der Leitung Kontakt auf. Sie wird mit Ihnen einen Termin für ein erstes Kennenlernen vereinbaren. Während dieses Termins wird Ihnen die Einrichtung und das Konzept vorgestellt. Somit können Sie sich einen ersten Eindruck von unseren Kindergärten machen. Wenn Sie Gefallen an unseren KITAs finden, wird die Leitung mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Wann muss ich mein Kind anmelden?

Die Neuaufnahmen erfolgen grundsätzlich am 01.08. eines jeden Jahres. Um zu diesem Zeitpunkt einen Platz zu erhalten, müssen die Kinder spätestens im vorangegangenen Herbst angemeldet werden. Dazu gibt es eine offizielle Anmeldewoche, deren Termin jährlich in der Presse bekannt gegeben wird.
Alle KITAs veranstalten jährlich einen Tag der offenen Tür. An diesem Tag können Sie Ihr Kind ebenfalls anmelden.

Wo kann ich mein Kind anmelden?

Ort des Aufnahmeverfahrens ist die Einrichtung. Die KITAs informieren Sie über das Verfahren und die Kriterien und unterstützen Sie bei der Anmeldung.

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kommune bzw. bei Ihrem zuständigem Jugendamt.

Wer entscheidet über die Aufnahme des Kindes?

Auf der Grundlage der Aufnahmekriterien entscheidet die KITA mit dem Träger der Einrichtung über die Aufnahme des Kindes.

Verfahren
Nachdem Sie Ihr Kind in der KITA angemeldet haben, werden Sie schriftlich über den für Sie zur Verfügung stehenden Betreuungsplatz informiert. Sollten Sie Interesse an dem Betreuungsplatz haben, müssen Sie der KITA, innerhalb der angegebenen Frist, eine Rückmeldung geben. Informieren Sie bitte die KITA über die Zeiträume, in denen Sie voraussichtlich nicht erreichbar sind, z. B. Urlaub der Familie.
Nach der Zusage vereinbart die KITA nach Möglichkeit einen Termin mit Ihnen, um den Betreuungsvertrag zum Abschluss zu bringen.

Aufnahmekriterien
Die KITAs wägen – auf Basis der gesetzlichen Vorgaben – Kriterien für die Aufnahme bzw. die zu vereinbarende Betreuungszeit (25, 35, 45 Stunden) bei der Aufnahme Ihres Kindes ab.

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um einen Kitaplatz zu bekommen?

  • Erziehungsberechtige oder alleinerziehende Elternteile,

  1. die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen werden

  2. sich in Ausbildung (Beruf, Schule, Hochschule) befinden oder

  3. Leistungen/Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

  • Wenn pädagogische Gründe (individuelle Entwicklung des Kindes soll gefördert werden – z. B. Sprachförderung bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache), soziale Gründe (z. B. belastende Familienverhältnisse) und familiäre Gründe (etwa wenn ein krankes Familienmitglied zuhause gepflegt werden muss) für die Aufnahme in einem Kindergarten sprechen.

Welche Kosten fallen an?

Sie zahlen einen Elternbeitrag für die Betreuung Ihres Kindes. Die Regelungen und Kostensätze werden durch die örtlichen Jugendämter festgelegt und richten sich nach der Höhe des bewilligten Betreuungsumfangs sowie nach Ihrem Haushaltseinkommen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Verpflegung an. Bitte sprechen Sie hier mit der KITA Leitung.  
Das letzte Jahr vor der Einschulung ist beitragsfrei.

Kann ich mir die KITA  vorher ansehen?

Wir zeigen Ihnen gerne unsere KITAs. Bitte vereinbaren Sie mit der Kitaleitung einen Besichtigungstermin. Die Rufnummern finden Sie unter unserer Kitaübersicht.

Wo können wir unseren Rechtsanspruch geltend machen?

Sollten wir keinen Kitaplatz für Sie haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Dort wird Ihnen gerne weitergeholfen.

Mit welchem Alter kann ich mein Kind in die KITA geben?

Es besteht derzeitig ein Betreuungsangebot für Kinder von  2 Jahren bis zum Schuleintritt.  Die Kindertageseinrichtungen halten eine begrenzte Zahl von Kitaplätzen für Kinder unter drei Jahren vor. Bitte informieren Sie sich  hier über das Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung.

Wie lange dauert die Eingewöhnung?

Wir legen viel Wert auf eine sanfte und individuelle Eingewöhnung und orientieren uns an dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bis zu 4 Wochen Zeit nehmen, um Ihr Kind an die neue Umgebung zu gewöhnen.

Mein Kind hat eine Beeinträchtigung. Kann es trotzdem in den Kindergarten?

Derzeitig besteht  ein Betreuungsangebot  in der integrativen Kindertageseinrichtung KITA Flohkiste in Bergheim Quadrat-Ichendorf.

Wie hoch ist der Anteil an Elternarbeit?

Das hängt von Ihrem Engagement ab. In den KITAs finden regelmäßig Feste und Veranstaltungen statt. Hier wird eine helfende Hand gerne gesehen. Bitte sprechen Sie im Detail mit der KITA Leitung, wo Sie die KITA unterstützen können.

Welches Personal wird in den KITAs beschäftigt?

In unseren KITAs in NRW werden staatlich anerkannte Erzieherinnen eingesetzt, diese werden durch staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen unterstützt. Ferner werden externe Physiotherapeuten, Motopäden und Heilpädagogen in unserer integrativen Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Je nach Ausstattung hält die Kindertageseinrichtung eine Köchin vor.

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