Die Kinderschutzbeauftragten
Die Kinderschutzbeauftragten erfüllen die Funktion der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ gemäß §8a SGB VIII. Sie beraten die Fachkräfte in den KITAs bei der Prüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen und der Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Sie geben ggf. Hinweise, ob die derzeitige oder angestrebte Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls ausreichend beitragen kann.
Mit dieser Beratungsleistung können mögliche Unsicherheiten und Überforderungen und dadurch ggf. entstehende Fehleinschätzungen der fallzuständigen Fachkraft vermieden werden. Dies beinhaltet eine Reflexion der Wahrnehmung und Fakten sowie des spezifischen Vorgehens mit dem gefährdeten Kind und/oder Betreuungspersonen. Durch das „Vier-Augen-Prinzip“ können auch problematische Eigenanteile erkannt und angesprochen werden. Für die fallzuständige Fachkraft ist damit ein erhebliches Maß an – notfalls auch nachweisbarer – Rückversicherung in der korrekten fachlichen Arbeit verbunden.
Auf der Grundlage der gemeinsam vorgenommenen Risikoeinschätzung berät die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ die mit dem Fall betraute Fachkraft des Trägers von Einrichtungen und Diensten (und die hinzugezogene Leitung) auch über die Möglichkeiten zur Motivierung der Eltern und ggf. über die Notwendigkeit der Hinzuziehung des Jugendamtes.
FAQ - Kinderschutzkonzept
Existiert bei der Käpt’n Browser gGmbH ein Konzept zur Wahrung des Kindeswohls?
Ja, bei der Käpt’n Browser gGmbH existiert seit vielen Jahren ein trägerinternes Konzept zur Wahrung des Kindeswohls (Kinderschutzkonzept). Dieses Konzept wird den aufsichtführenden Behörden zur Verfügung gestellt.
Welche Inhalte umfasst das Kinderschutzkonzept?
Das Kinderschutzkonzept der Käpt’n Browser gGmbH beinhaltet insbesondere Informationen, Handlungsanweisungen und -empfehlungen zu den Themen Prävention und Intervention zum Schutz des Wohles der Kinder. Darüber hinaus bietet das Kinderschutzkonzept den Mitarbeitenden eine Einschätzmöglichkeit für das Kindeswohl betreffende Alltagssituationen sowie Verfahrensabläufe auf Grundlage der §§ 8a und 47 SGB VIII.
Ist das Kinderschutzkonzept den Mitarbeitenden bekannt?
Das Kinderschutzkonzept ist in digitaler Form im trägerinternen Bereich der Käpt’n Browser gGmbH hinterlegt. Auf diesen internen Bereich haben alle Mitarbeitenden der Käpt’n Browser gGmbH jederzeit Zugriff. Im Rahmen der Online-Einweisung in das trägereigene Qualitätsmanagementsystem bei Beschäftigungsbeginn wird auf das Kinderschutzkonzept verwiesen.
Müssen die Mitarbeitenden bei der Käpt’n Browser gGmbH ein Führungszeugnis vorlegen?
Ja, sämtliche Mitarbeitenden müssen bei Beschäftigungsbeginn ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis beibringen. Darüber hinaus werden jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Laufe der Beschäftigung in regelmäßigen Abständen aufgefordert, ein aktualisiertes erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Wird das Kinderschutzkonzept regelmäßig aktualisiert?
Ja, das Kinderschutzkonzept wird durchgehend auf seine Aktualität und Anwendbarkeit geprüft und ggf. Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen.
Kontakt
Julia Maaßen
Kinderschutzbeauftrage NRW
Sabine Schnell
Kinderschutzbeauftrage NRW
Torsten Schulz
Kinderschutzbeauftrager Berlin