Die Kinderschutzbeauftragten

Die Kinderschutzbeauftragten erfüllen die Funktion der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ gemäß §8a SGB VIII. Sie beraten die Fachkräfte in den KITAs bei der Prüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen und der Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Sie geben ggf. Hinweise, ob die derzeitige oder angestrebte Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls ausreichend beitragen kann.

Mit dieser Beratungsleistung können mögliche Unsicherheiten und Überforderungen und dadurch ggf. entstehende Fehleinschätzungen der fallzuständigen Fachkraft vermieden werden. Dies beinhaltet eine Reflexion der Wahrnehmung und Fakten sowie des spezifischen Vorgehens mit dem gefährdeten Kind und/oder Betreuungspersonen. Durch das „Vier-Augen-Prinzip“ können auch problematische Eigenanteile erkannt und angesprochen werden. Für die fallzuständige Fachkraft ist damit ein erhebliches Maß an – notfalls auch nachweisbarer – Rückversicherung in der korrekten fachlichen Arbeit verbunden.

Auf der Grundlage der gemeinsam vorgenommenen Risikoeinschätzung berät die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ die mit dem Fall betraute Fachkraft des Trägers von Einrichtungen und Diensten (und die hinzugezogene Leitung) auch über die Möglichkeiten zur Motivierung der Eltern und ggf. über die Notwendigkeit der Hinzuziehung des Jugendamtes.

nach oben