FAQ - Berlin

Wie komme ich an einen Kindergartenplatz?

Unsere Internetseite bietet Ihnen die Möglichkeit sich über unsere KITAs zu informieren. Dort finden Sie für jede KITA sowohl Ihre Ansprechperson als auch die Telefonnummer. Bitte nehmen Sie direkt mit der Leitung Kontakt auf. Sie wird mit Ihnen einen Termin für ein erstes Kennenlernen vereinbaren. Während dieses Termins wird Ihnen die Einrichtung und das Konzept vorgestellt. Somit können Sie sich einen ersten Eindruck von unseren Kindergärten machen. Wenn Sie Gefallen an unseren KITAs finden, wird die Leitung mit Ihnen das weitere Vorgehen zur Aufnahme Ihres Kindes in einem unserer Kindergärten besprechen.

Wann muss ich mein Kind anmelden?

Die Neuaufnahmen erfolgen in der Regel zum 01. August eines jeden Jahres, da zu diesem Zeitpunkt der Übergang in die Schule stattfindet und somit Plätze in den KITAs freiwerden.
Benötigen Sie zu einem anderen Zeitpunkt einen Kitaplatz, sprechen Sie bitte die Kitaleitung Ihrer Wunsch-KITA zwecks des Termins an.
Bitte fragen Sie frühzeitig in unseren KITAs nach freien Plätzen.

Benötige ich einen Kitagutschein? Wenn ja, woher bekomme ich diesen?

In Berlin benötigen Sie einen Kitagutschein. Diesen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Sie können diesen frühestens 6 Monate, jedoch spätestens 2 Monate vor Beginn der Betreuungszeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.kitagutschein-berlin.de

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um einen Kitagutschein zu bekommen?

Einen Kitagutschein für einen bedarfsunabhängigen Betreuungsanspruch Ihres Kindes erhalten Sie, wenn Ihr Kind ein Jahr alt wird. Der Betreuungsumfang umfasst in diesem Fall einen Halbtagsplatz. Ebenso besteht ein bedarfsunabhängiger Anspruch auf eine Halbtagsbetreuung wenn Ihr Kind erst zwei Jahre alt ist, jedoch spätestens bis zum nächsten 31. Juli des Folgejahres drei Jahre alt wird. Einen Kitagutschein für einen bedarfsabhängigen Betreuungsanspruch können Sie auch für jüngere Kinder beantragen. Der Bedarf muss gegenüber dem örtlichen Jugendamt nachgewiesen werden. Der Bedarf ergibt sich insbesondere aus der Berufstätigkeit bzw. der Tätigkeit im Rahmen von Beschäftigungsmaßnahmen der Arbeitsagentur, Praktika oder Ausbildungen der Erziehungsberechtigten. Darüber hinaus können besondere pädagogische Anlässe (z. B. Förderung der individuellen Entwicklung des Kindes) oder familiäre Gründe geltend gemacht werden. Der Betreuungsumfang für Ihr Kind richtet sich nach dem Umfang ihrer Beschäftigungszeit und der erforderlichen Wegezeiten und wird durch das Jugendamt festgestellt. Besondere Bedarfe werden besonders berücksichtigt und können im Einzelfall mit der Leiterin besprochen werden.

Welche Kosten fallen an?

Sie zahlen einen Elternbeitrag für die Betreuung Ihres Kindes. Die Regelungen und Kostensätze sind innerhalb der Bundesländer unterschiedlich und werden durch die Jugendämter festgelegt und richten sich nach der Höhe des bewilligten Betreuungsumfangs sowie nach Ihrem Haushalteinkommen. Zusätzlich fallen Kosten für die Verpflegung an. Bitte sprechen Sie hierfür mit der Kitaleitung. In Berlin sind die letzten drei Jahre vor der Einschulung beitragsfrei. Lediglich die Kostenbeteiligung für die Verpflegung ist zu entrichten.

Kann ich mir die KITA vorher ansehen?

Wir zeigen Ihnen gerne unsere KITAs. Bitte vereinbaren Sie mit der KITA-Leitung einen Besichtigungstermin.

Mit welchem Alter kann ich mein Kind in der KITA betreuen lassen?

In den meisten unserer Berliner KITAs nehmen wir Kinder ab acht Wochen auf und betreuen sie bis zum Schuleintritt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den einzelnen Kindergartenprofilen. 

Wie lange dauert die Eingewöhnung?

Wir legen viel Wert auf eine sanfte und individuelle Eingewöhnung und orientieren uns an dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bis zu vier Wochen Zeit nehmen, um Ihr Kind an die neue Umgebung zu gewöhnen.

Mein Kind hat eine Beeinträchtigung. Kann es trotzdem in den Kindergarten?

Ja. In vielen unsere KITAs arbeiten Integrationserzieher*innen.

Wie hoch ist der Anteil an Elternarbeit?

Das hängt von Ihrem Engagement ab. In den KITAs finden regelmäßig Feste und Veranstaltungen statt. Hier wird eine helfende Hand gerne gesehen. Bitte sprechen Sie im Detail mit der Kitaleitung, inwieweit Sie die KITA unterstützen können.

Welches Personal wird in den KITAs beschäftigt?

Wir beschäftigen in unseren KITAs

  • staatlich anerkannte Erzieher*innen

  • Intergrationserzieher*innen

  • Erzieher*innen in der berufsbegleitenden Ausbildung

  • Praktikant*innen, die sich in der vollschulischen Erzieherausbildung oder einen sozialpädagogischem Studiengang befinden

  • Köch*innen, die jeden Tag das Mittagessen in den KITAs selber kochen

  • Hausmeister und Reinigungskräfte

Wo kann ich meinen Rechtsanspruch geltend machen?

Sollten wir in keinen Platz für Sie haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Die zuständige Stelle wird Ihnen freie Kitaplätze in Ihrem Einzugsgebiet nennen.

nach oben