FAQ - Kinderschutzkonzept

Existiert bei der Käpt’n Browser gGmbH ein Konzept zur Wahrung des Kindeswohls?

Ja, bei der Käpt’n Browser gGmbH existiert seit vielen Jahren ein trägerinternes Konzept zur Wahrung des Kindeswohls (Kinderschutzkonzept). Dieses Konzept wird den aufsichtführenden Behörden zur Verfügung gestellt.

Welche Inhalte umfasst das Kinderschutzkonzept?

Das Kinderschutzkonzept der Käpt’n Browser gGmbH beinhaltet insbesondere Informationen, Handlungsanweisungen und -empfehlungen zu den Themen Prävention und Intervention zum Schutz des Wohles der Kinder. Darüber hinaus bietet das Kinderschutzkonzept den Mitarbeitenden eine Einschätzmöglichkeit für das Kindeswohl betreffende Alltagssituationen sowie Verfahrensabläufe auf Grundlage der §§ 8a und 47 SGB VIII.

Ist das Kinderschutzkonzept den Mitarbeitenden bekannt?

Das Kinderschutzkonzept ist in digitaler Form im trägerinternen Bereich der Käpt’n Browser gGmbH hinterlegt. Auf diesen internen Bereich haben alle Mitarbeitenden der Käpt’n Browser gGmbH jederzeit Zugriff. Im Rahmen der Online-Einweisung in das trägereigene Qualitätsmanagementsystem bei Beschäftigungsbeginn wird auf das Kinderschutzkonzept verwiesen.

Müssen die Mitarbeitenden bei der Käpt’n Browser gGmbH ein Führungszeugnis vorlegen?

Ja, sämtliche Mitarbeitenden müssen bei Beschäftigungsbeginn ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis beibringen. Darüber hinaus werden jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Laufe der Beschäftigung in regelmäßigen Abständen aufgefordert, ein aktualisiertes erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Wird das Kinderschutzkonzept regelmäßig aktualisiert?

Ja, das Kinderschutzkonzept wird durchgehend auf seine Aktualität und Anwendbarkeit geprüft und ggf. Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen.

nach oben